Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 566Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz