Förderungen des Landes
Fahrtkostenzuschuss für Studenten
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer Semesternetzkarte / Monatskarten für ordentlich Studierende ist im Gemeindeamt unter Vorlage folgender Nachweise zu stellen:
- Studienbestätigung als ordentliche Studierende/r
- Semesterticket bzw. Monatskarte(n) im Original!
Von jedem Nachweis sind Kopien aufzubewahren und bei Bedarf den Organen der Bgld. Landesregierung auf Ersuchen vorzulegen bzw. zu übermitteln.
Antrag zum Downloaden PDF (209 KB)
(bitte ausschließlich diesen, vom Land
Burgenland zur Verfügung gestellten,
Antrag verwenden)
Anträge für das Wintersemester können von 1.10. bis spätestens 15.2. und für das Sommersemester von 1.3. bis spätestens 15.7. beim Gemeindeamt eingebracht werden. Spätere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden.
Information zum Zuschuss zum Semesterticket (www.burgenland.at)
Weitere Informationen über Förderungen
Heizkostenzuschuss
Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung gestiegener Heizkosten in der jeweiligen Heizperiode den Burgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Einkommensnachweise können bis 31.12. des jeweiligen Jahres (spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt) der Gemeinde vorgelegt werden. Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag: 07.09.) und Bezug eines von der Landesregierung jährlich bekannt gegebenen monatlichen Nettoeinkommens.
Antrag 2020/21 zum Downloaden PDF