Konkursantrag ohne Kostenvorschuss
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Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Konkursantragstellung nicht bezahlen. Der Privatkonkurs ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen zulässigen Zahlungsplan vorlegen sowie
- ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen, wobei zu bescheinigen ist, dass die Bezüge die Kosten des Verfahrens decken.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz